Störfallvorsorge

Ihr Unternehmen ist der Störfallverordnung unterstellt? Sie suchen kompetente Beratung und Analyse? Dann sind Sie bei uns richtig!


Die Störfallverordnung definiert, welche Risikoanalysen Betriebe mit potenziell gefährlichen Stoffen durchführen müssen und wie diese zu interpretieren sind. Die Risikoanalyse im Rahmen der Störfallverordnung geschieht in einem zweistufigen Verfahren.

Kurzberichtsverfahren (nach StFV)
In einer ersten Stufe muss ein Kurzbericht eingereicht werden. Im Kurzbericht wird der Worst Case beurteilt. Es wird ermittelt, ob eine schwere Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt möglich ist.

Risikoermittlung (nach StFV)
Falls eine schwere Schädigung möglich ist, so wird in einer zweiten Stufe eine Risikoermittlung erstellt. Im Rahmen der Risikoermittlung ist zu prüfen, ob das von einem Betrieb ausgehende Risiko tragbar ist.

Unser Dienstleistungsportfolio
Wir begleiten Sie durch den ganzen Behördenprozess. Unser Dienstleistungsportfolio im Bereich Störfallvorsorge umfasst die Erstellung von Kurzberichten nach Störfallverordnung (StFV), Risikoermittlungen nach Störfallverordnung (StFV), Risikoanalysen, Berechnungen und Simulationen und eine umfassende Beratung zum Thema Störfallvorsorge. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Analyse und Evaluation von Sicherheitsmassnahmen.


Risikoanalyse

Wir erfassen, bewerten, analysieren und dokumentieren die von Ihrem Betrieb ausgehenden Gefahren. Mittels modernster Berechnungssoftware erstellen wir Berechnungsmodelle. So können wir jederzeit die Auswirkungen weiterer Sicherheitsmassnahmen analysieren.

Sicherheits-
massnahmen

Sie wollen Ihren Betrieb sicherer machen? Es braucht nicht einfach mehr Sicherheitsmassnahmen. Es braucht die richtigen Sicherheitsmassnahmen! Um die richtigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, analysieren und quantifizieren wir den Nutzen der einzelnen Massnahmen.

Notfallplanung

Um für den Ereignisfall gut vorbereitet zu sein, braucht es eine gute Vorbereitung. Wir erstellen für Sie Sicherheitskonzepte, Interventionspläne und Evakuationskonzepte. Wir helfen Ihnen, auf den schlimmsten Fall bestmöglich vorbereitet zu sein.

Beratung und Begleitung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung. Wir koordinieren mit den Behörden und anderen beteiligten Dienstleistern. Neben Störfallvorsorge beraten wir Sie auch zu Arbeitssicherheit, koordinieren mit den Brandschutzexperten und Planern.


Die Störfallverordnung

Im Jahr 1986 ereignete sich die Brandkatastrophe in Schweizerhalle. 1'350 Tonnen Chemikalien gerieten in Brand. In der Folge gelangten 10'000 m3 kontaminiertes Löschwasser in den Rhein. Dadurch wurde der Rhein bis zur Mündung verseucht. Ein Fischsterben und die Gefährdung der Trinkwasserversorgung in einem riesigen Gebiet war die Folge. Durch dieses Ereignis gelangte der Regulierungsbedarf beim Umgang mit gefährlichen Stoffen in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Unglück von Schweizerhalle war der Auslöser für die Erstellung der Störfallverordnung. Am 1.2.1991 wurde die Störfallverordnung in Kraft gesetzt. Die Störfallverordnung ist eine der ersten risikobasierten Verordnungen. Es gilt die kontrollierte Eigenverantwortung. Die Vollzugsstellen beurteilen die Risikoermittlung des Betreibers. Dem Betreiber der Anlage obliegt also eine grosse Verantwortung. Er ist verantwortlich für die Sicherheit der Anlage, die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, Kontrolle und Aktualisierung der Risikoermittlung und der Massnahmenpläne.




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